Garantieerklärung
Für den von Ihnen gekauften Generator gilt eine beschränkte Garantie durch den Hersteller des Produkts, Peak Scientific Instruments Limited, 11 Fountain Crescent, Inchinnan Business Park, Inchinnan, Renfrew PA4 9RE, auch als Peak Industrial bekannt (und im Folgenden als „Peak“ bezeichnet), die folgende Aspekte beinhaltet:
(1) Peak garantiert, dass entsprechend der Bestimmungen dieser Erklärung die gekauften Peak-Generatoren in allen wesentlichen Punkten den angegebenen Anforderungen entsprechen, unabhängig davon, ob sie direkt von Peak oder indirekt über einen zugelassenen, geschulten und zertifizierten Händler oder Partner (im Folgenden als „Peak-Partner“ bezeichnet) erworben wurden. Unter der Voraussetzung, dass die Installations- und Betriebsrichtlinien wie im Benutzerhandbuch zum Produkt beschrieben eingehalten werden, garantiert Peak einen einwandfreien Zustand aller gelieferten Produkte und Materialien für ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Installation, vorausgesetzt, diese findet innerhalb von drei Monaten nach dem Versand ab Werk statt.
(2) Wenn der gekaufte Generator aus der Precision Hydrogen Serie stammt, garantiert Peak bei Einhaltung der in den zugehörigen Handbüchern beschriebenen Installations- und Betriebsrichtlinien außerdem vom Zeitpunkt der Installation an drei Jahre lang, dass die Wasserstoffzelle frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist (unter Berücksichtigung der in Abschnitt 1 näher spezifizierten Garantiedauer), vorausgesetzt, die Installation erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Verlassen des Werks.
(3) Wenn der gekaufte Generator aus der i-Flow 6000 Serie stammt, garantiert Peak bei Einhaltung der in den zugehörigen Handbüchern beschriebenen Installations- und Betriebsrichtlinien außerdem vom Zeitpunkt der Installation an zwei Jahre lang, dass der Generator frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist (unter Berücksichtigung der in Abschnitt 1 näher spezifizierten Garantiedauer), vorausgesetzt, die Installation erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Verlassen des Werks und die folgenden Bestimmungen werden ebenfalls eingehalten:
a. Sie müssen einen Serviceplan erwerben, um sicherzustellen, dass der Generator vor dem Ende der ersten 12 Monate nach Erwerb von Peak oder einem Peak-Partner gewartet wird und mindestens einmal in den folgenden 12 Monaten danach erneut gewartet wird.
b. Der Generator (und alle zugehörigen Geräte) müssen von Peak oder einem Peak-Partner in Betrieb genommen worden sein.
c. Die Luftzufuhr zum Generator muss jederzeit der Mindestluftklasse ISO 8573-1: 2010 entsprechen, wie es im entsprechenden Produktbenutzerhandbuch angegeben ist.
d. Ihre Luftkompressor-, Trockner-, Filtrations- und Ölentfernungssysteme müssen für die Verwendung von Peak oder einem Peak-Partner als geeignet eingestuft werden und müssen gemäß den vom Gerätehersteller empfohlenen Richtlinien regelmäßig gewechselt und gewartet werden.
e. Jeder Generatorausfall oder -fehler, der als durch einen Fehler an vorgeschalteten Geräten, Komponenten, Teilen oder Systemen (wie Luftkompressor, Luftbehandlung oder Filtration) verursacht angesehen wird, ist von der hier beschriebenen Garantie ausgeschlossen.
(4) Wenn der gekaufte Generator aus der Genius XE Serie stammt, garantiert Peak bei Einhaltung der in den zugehörigen Handbüchern beschriebenen Installations- und Betriebsrichtlinien außerdem vom Zeitpunkt der Registrierung an zwei Jahre lang, dass der Generator frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist (unter Berücksichtigung der in Abschnitt 1 näher spezifizierten Garantiedauer), vorausgesetzt, die Registrierung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Verlassen des Werks und die folgenden Bestimmungen werden ebenfalls eingehalten:
a. Das Produkt muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Fertigungsdatum vom Endbenutzer registriert werden (Registrierungen durch Drittanbietern oder anderen Vertriebspartnern sind nicht für eine Verlängerung der Garantie qualifiziert).
b. Sie müssen einen Serviceplan erwerben, durch den sichergestellt ist, dass der Generator spätestens am Ende der ersten 13 Monate nach Erwerb von Peak oder einem Peak-Partner gewartet wird.
c. Das Produkt muss gemäß den Anforderungen des Herstellers gewartet werden, ein vorbeugender Wartungsbesuch muss innerhalb von 13 Monaten nach der Installation arrangiert werden. Diese Wartung innerhalb der ersten 13 Monate muss durch Peak oder einen Peak-Partner erfolgen.
- Für über Peak-Partner erbrachte Leistungen können Abruf und Arbeitskosten anfallen, die im Ermessen des Peak-Partners liegen.
(5) Peak garantiert für einen Zeitraum von 180 Tagen ab dem Datum des Versands ab Werk auch, dass alle Ersatzteile, die (direkt von Peak oder über einen Peak-Partner) gekauft oder im Rahmen von Service- und Reparaturmaßnahmen gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 13 und 14 geliefert wurden, frei von Material- und Verarbeitungsmängeln sind, wenn die Installation durch Peak oder einen Peak-Partner durchgeführt wird.
(6) Diese Garantie schließt die Haftung von Peak für Ansprüche aufgrund von Tod oder Körperverletzung gegenüber Personen nicht aus, soweit diese auf Fahrlässigkeit oder Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen sind, die unmittelbar auf die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Klauseln 1, 2, 3, 4 & 5 durch Peak zurückzuführen ist.
Ausschlüsse und Einschränkungen
(7) Diese Garantie deckt die folgenden Fälle nicht ab:
a. Beschädigung, Funktionsverlust oder Fehlfunktion aufgrund einer Änderung oder Modifikation am Generator, die nicht von Peak oder einem Peak-Partner durchgeführt wurde.
b. Beschädigung, Funktionsverlust oder Fehlfunktion die durch etwas zustande kommen, das von Peak als Missbrauch eines Generators durch Sie oder Dritte betrachtet.
c. Haftung für Unfall oder Vernachlässigung (außer den unter Ziffer 6 beschriebenen Fällen)
d. Wartungsarbeiten oder Reparaturen, die nicht durch Peak oder einen Peak-Partner ausgeführt wurden.
e. Betrieb eines Generators unter oder Exposition eines Generators gegenüber Umgebungsbedingungen, die nicht den Betriebsrichtlinien gemäß dem entsprechenden Produktbenutzerhandbuch entsprechen.
f. Blitze, Stromstöße oder andere Naturgewalten.
(8) Diese Garantie ist nicht übertragbar. Nur der ursprüngliche Eigentümer des Generators kann von den Bedingungen dieser Erklärung profitieren.
(9) Peak haftet nicht für Kosten, Schäden, Verluste oder Aufwendungen, (unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Folgekosten handelt) die Ihnen durch Unfälle oder Fahrlässigkeit entstehen, unabhängig davon, ob diese durch Sie selbst oder durch Dritte verursacht wurden.
(10) Keine natürliche oder juristische Person ist berechtigt, die in dieser Garantieerklärung dargelegten Bestimmungen in irgendeiner Hinsicht zu ändern oder zusätzliche Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten für die beteiligten Parteien zu schaffen.
(11) Diese Garantieerklärung ersetzt alle vorherigen Gewährleistungsvereinbarungen zwischen den Parteien und stellt das vollständige, endgültige und ausschließliche Verständnis der Parteien in Bezug auf den betreffenden Gegenstand dar. Alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Verhandlungen, Zusagen oder Versprechen einer der beteiligten Parteien gelten hierin als zusammengeführt.
(12) Sollte ein Teil dieser Garantieerklärung, aus welchen Gründen auch immer, ungültig werden, wird dieser Teil gelöscht, und der Rest bleibt unberührt, so dass er weiterhin in vollem Umfang in Kraft ist.
Erbringung des Garantie-Services
(13) Vorbehaltlich der Klausel 14 und:
a. Wenn Peak innerhalb der Dauer der geltenden Gewährleistungsfrist über einen Mangel informiert wird, von dem Sie der Meinung sind, dass er einer Garantie unterliegt, die gemäß den Klauseln 1, 2, 3, 4 oder 5 gültig ist.
b. Wenn es Peak ermöglicht wird, die Generatoren, Teile und ihre Installation (inklusive aller relevanten Verpackungen) zu inspizieren. Peak hat die Option, defekte Generatoren oder Teile zu reparieren oder zu ersetzen (einschließlich, falls erforderlich, beweglicher Teile, unabhängig von der Laufzeit). Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für Teile oder Lieferung und eventuell nötige Arbeiten und Anfahrten an. Peak wird sich bemühen, die Serviceleistungen innerhalb von 3 Werktagen nach Ihrer Benachrichtigung zu erbringen.
(14) Wenn ein Mangel nach der begründeten Ansicht von Peak einem in Klausel 7 beschriebenen Ausschluss unterliegt, behält sich Peak das Recht vor, Kosten für Teile oder Lieferung zu berechnen. Gegebenenfalls können Ihnen von Peak auch die in Bezug auf die Reparatur entstandenen Kosten für Anrufe, Arbeit oder Anfahrt in Rechnung gestellt werden, wenn Sie Peak zur Durchführung dieser Arbeiten ermächtigen.