Garantieerklärung

Aktualisiert November 2025

Der von Ihnen erworbene Generator ist mit einer beschränkten Gewährleistung des Produktherstellers PEAK Scientific Instruments Limited, 11 Fountain Crescent, Inchinnan Business Park, Inchinnan, Renfrew PA4 9RE versehen, der auch unter dem Namen PEAK Gas Generation auftritt (im Folgenden als „PEAK“ bezeichnet), wozu folgende Erklärung abgegeben wird:

(1) PEAK garantiert vorbehaltlich der Bestimmungen der vorliegenden Erklärung, dass gekaufte PEAK-Generatoren, unabhängig davon, ob sie direkt von PEAK oder indirekt von einem zugelassenen, zertifizierten und geschulten Vertragshändler oder Partner (im Folgenden als „PEAK-Partner“ bezeichnet) erworben wurden, in allen wesentlichen Belangen allen in Ihrer Kundenauftragsbestätigung enthaltenen Spezifikationen entsprechen und vorbehaltlich der Befolgung der in den jeweiligen Produkthandbüchern beschriebenen Installations- und Betriebsanweisungen für eine Dauer von 12 Monaten ab Installationsdatum oder 13 Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme - je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt - frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, sofern dies innerhalb von 6 Monaten nach Versand aus dem Werk erfolgt.

(2) Wenn es sich bei dem erworbenen Generator um einen Hydrogen-Generator handelt, leistet PEAK ferner Gewähr dafür, dass die Wasserstoffzelle vorbehaltlich der Befolgung der in den jeweiligen Produkthandbüchern beschriebenen Installations- und Betriebsanweisungen für eine Gesamtdauer von drei Jahren ab dem Installationsdatum (einschließlich der in Abschnitt 1 genannten Gewährleistungsfrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist, sofern die Installation innerhalb von 6 Monaten nach Versand aus dem Werk erfolgt.

(3) Gehört der gekaufte Generator zur Serie i-Flow 6000, 7000 & 8000, leistet PEAK ferner Gewähr dafür, dass der Generator vorbehaltlich der Befolgung der in den jeweiligen Produkthandbüchern beschriebenen Installations- und Betriebsanweisungen für eine Gesamtdauer von zwei Jahren ab dem Installationsdatum (einschließlich der in Abschnitt 1 genannten Gewährleistungsfrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist, sofern die Installation innerhalb von 6 Monaten nach Versand aus dem Werk erfolgt und folgende Vorbedingungen erfüllt sind:

a. Der Generator muss von PEAK oder einem zertifizierten PEAK-Partner am oder vor dem Ende der ersten 13 Monate Ihres Besitzes gewartet werden,;

b. Die Inbetriebnahme des Generators (und aller dazugehörigen Ausrüstungen) muss von PEAK oder einem zertifizierten PEAK-Partner durchgeführt worden sein.

c. Die Zuluft oder die Einlassluft für den Generator muss jederzeit der Mindestluftklasse entsprechen, die in der entsprechenden Bedienungsanleitung des Produkts angegeben ist;

d. Ihre Luftkompressoren, Trockner sowie Filter- und Ölabscheideanlagen müssen für die Verwendung durch PEAK oder einen zertifizierten PEAK-Partner geeignet sein und regelmäßig ausgetauscht und gewartet werden, in Übereinstimmung mit den empfohlenen Richtlinien des Herstellers.

e. Jegliche Ausfälle und Störungen des Generators, die als durch den Ausfall beliebiger vorgelagerter Aggregate, Komponenten, Teile oder Systeme (wie Luftverdichter, Luftbehandlung oder Filterung) verursacht gelten, sind von der hier beschriebenen Gewährleistung ausgeschlossen.

(4) Gehört der gekaufte Generator zu den ausgewählten Modellen der Serie Genius XE oder Infinity XE 60, leistet PEAK ferner Gewähr dafür, dass der Generator vorbehaltlich der Befolgung der in den jeweiligen Produkthandbüchern beschriebenen Installations- und Betriebsanweisungen für eine Gesamtdauer von zwei Jahren ab dem Registrierungsdatum (einschließlich der in Abschnitt 1 genannten Gewährleistungsfrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist, sofern folgende Vorbedingungen erfüllt sind:

a. Das Produkt muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Versanddatum für den Endbenutzer registriert werden (Registrierungen bei Drittanbietern oder anderen Vertriebspartnern berechtigen nicht zur Garantieverlängerung).

b. Sie müssen am Ende oder nach Ablauf der ersten 13 Monate Ihrer Eigentümerschaft einen Garantieplan für vorbeugende Wartung erwerben, der sicherstellt, das der Generator von PEAK oder einem PEAK-Partner gewartet wird.

c. Das Produkt muss gemäß den Anforderungen des Herstellers gewartet werden, ein vorbeugender Wartungstermin muss innerhalb von 13 Monaten nach der Installation vereinbart werden, und der Generator muss von PEAK oder einem PEAK-Partner innerhalb von 13 Monaten nach der Installation gewartet werden.

d. Für Produkte, die über PEAK-Partner erworben werden, können Weg- und Arbeitskosten anfallen, die im Ermessen des PEAK-Partners liegen.

(5) PEAK gewährleistet auch, dass sämtliche Ersatzteile, ob gekauft (direkt von PEAK oder über einen PEAK-Partner) oder im Rahmen einer Mängelbeseitigung entsprechend den Bestimmungen der Abschnitte 13 und 14 geliefert, für einen Zeitraum von 180 Tagen nach dem Versand aus dem Werk frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, sofern sie von PEAK oder einem PEAK-Partner installiert werden.

(6) Gehört der gekaufte Generator zur Serie Precision Hydrogen SL, leistet PEAK ferner Gewähr dafür, dass der Generator vorbehaltlich der Befolgung der in den jeweiligen Produkthandbüchern beschriebenen Installations- und Betriebsanweisungen für eine Gesamtdauer von zwei Jahren ab dem Installationsdatum (einschließlich der in Abschnitt 1 genannten Gewährleistungsfrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist, und folgende Vorbedingungen erfüllt sind:

a. Das Produkt muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Versanddatum für den Endbenutzer registriert werden (Registrierungen bei Drittanbietern oder anderen Vertriebspartnern berechtigen nicht zur Garantieverlängerung).
B. c. Das Produkt muss gemäß den Anforderungen des Herstellers gewartet werden.

(7) Wenn es sich bei dem erworbenen Generator um einen Collision Gas Add-On handelt, leistet PEAK ferner Gewähr dafür, dass der Generator vorbehaltlich der Befolgung der in den jeweiligen Produkthandbüchern beschriebenen Installations- und Betriebsanweisungen für eine Gesamtdauer von zwei Jahren ab dem Installationsdatum (einschließlich der in Abschnitt 1 genannten Gewährleistungsfrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist, sofern die Installation innerhalb von 6 Monaten nach Versand aus dem Werk erfolgt.

(8) Diese Gewährleistung schließt die Haftung von PEAK in Bezug auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund des Todes oder von Verletzungen beliebiger Personen nicht aus, sofern diese auf eine Nachlässigkeit oder Sorgfaltspflichtverletzung zurückzuführen sind, die sich aus einer Missachtung der Bestimmungen der Abschnitte 1, 2, 3, 4 und 5 durch PEAK ergibt.

Ausschlüsse und Beschränkungen

(9) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf folgende Punkte:

a. Schäden, Leistungseinbußen oder Fehlfunktionen, die sich aus Änderungen oder Modifikationen an einem Generator ergeben, die nicht von PEAK oder einem PEAK-Partner durchgeführt wurden;

b. Schäden, Leistungseinbußen oder Fehlfunktionen, die nach vernünftigem Ermessen von PEAK auf Missbrauch oder Zweckentfremdung eines Generators durch Sie oder einen Dritten zurückzuführen sind;

c. Haftung für Unfälle oder Fahrlässigkeit (außer im Rahmen der Bestimmungen von Abschnitt 8);

d. Wartungen und Reparaturen, die nicht von PEAK oder einem ausgebildeten und zertifizierten PEAK-Partner durchgeführt wurden;

e. Betriebs- oder Expositionsbedingungen eines Generators, die nicht den betrieblichen Leitlinien entsprechen, wie sie im jeweiligen Produkthandbuch aufgeführt sind, und

f. Blitzschlag, Stromstöße oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt.

(10) Diese Gewährleistung ist nicht übertragbar. Die Bedingungen der vorliegenden Gewährleistungserklärung sind nur auf den Erstbesitzer anwendbar.

(11) PEAK haftet nicht für irgendwelche geltend gemachten Ansprüche in Bezug auf Kosten, Schäden, Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen oder einem beliebigen Dritten entstehen (egal ob es sich um Folgeschäden oder unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden handelt) oder für irgendwelche anderen Ansprüche einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haftung für Unfälle oder Fahrlässigkeit (außer im Rahmen der Bestimmungen von Abschnitt 6).

(12) Keine natürliche oder juristische Person ist befugt, die Bedingungen der vorliegenden Gewährleistungserklärung in irgendeiner Weise abzuändern oder irgendwelche zusätzlichen Verpflichtungen oder Haftungen für irgendeine der beteiligten Parteien zu begründen.

(13) Diese Gewährleistungserklärung setzt jegliche vorherigen Gewährleistungsvereinbarungen zwischen den Parteien außer Kraft und stellt die vollständige, endgültige und ausschließliche Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Alle vorherigen Vereinbarungen, Erklärungen oder Versprechen der Parteien, ob mündlicher oder schriftlicher Art, gelten als in dieser Erklärung aufgegangen.

(14) Wird irgendein Teil der vorliegenden Gewährleistungserklärung aus welchem Grund auch immer außer Kraft gesetzt, so wird dieser Teil gestrichen ohne jegliche Auswirkungen auf die restlichen Bestimmungen, die weiterhin ihre volle Rechtskraft behalten.

Erbringung der Gewährleistung

(15) Gemäß Abschnitt 11, und:

a. wenn PEAK von Ihnen innerhalb der anwendbaren Gewährleistungszeit auf einen beliebigen Defekt aufmerksam gemacht wird, der Ihrer Ansicht nach gemäß den Abschnitten 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7 von der Gewährleistung gedeckt ist, und

b. PEAK berechtigt wird, die Generatoren, Teile und deren Einbau (zusammen mit einer entsprechenden Verpackung) zu prüfen, wird PEAK nach eigenem Ermessen defekte Generatoren bzw. Teile (einschließlich, falls erforderlich, beweglicher Teile und unabhängig von der Laufzeit) reparieren oder ersetzen. Für die Teile sowie, falls anwendbar, für Arbeitsleistung oder Anreise werden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. PEAK bemüht sich, diese Dienstleistungen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ihrer Benachrichtigung zu erbringen.

(16) Wenn nach vernünftigem Ermessen von PEAK ein Defekt ausschlussberechtigt gemäß Abschnitt 9 ist, behält sich PEAK das Recht vor, Teile oder ihre Lieferung und gegebenenfalls auch Arbeits- und Reisekosten im Zusammenhang mit beliebigen Reparaturen oder Ersatzlieferungen, mit denen Sie PEAK beauftragen, in Rechnung zu stellen.